Die Wissenswerkstatt Friedrichshafen e. V. (nachfolgend wiwe) strebt an, Kindern und Jugendlichen Anregung und Förderung, Wertschätzung, Bindung und Beziehung in der Gruppe sowie Wohlergehen zu bieten, vermittelt durch ihre technischen Workshop - Angebote. In diesen können Kinder und Jugendliche wertschätzend und ohne Erwartungsdruck ihre Stärken und Fähigkeiten entdecken, ausprobieren und verfeinern. Die Angebote der wiwe sollen ein kreativer Frei- und Schutzraum für junge Menschen sein. Kinderschutz und ein am Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln, ist ein zentraler Wert in der Arbeit aller Mitarbeiter*innen der wiwe.
In den Angeboten sollen persönliche Nähe, Lebensfreude sowie ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Werte wie Respekt, Wertschätzung und Vertrauen prägen die Arbeit der Mitarbeiter*innen. Durch einen altersgemäßen Umgang werden Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeit gestärkt und darin unterstützt, soziale Kompetenzen zu entwickeln. Wir achten die Würde der anvertrauten jungen Menschen.
Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen und Anspruch auf Unterstützung und Hilfe bei sexuellen und/oder anderen gewalttätigen Übergriffen haben. Das Kinderschutzkonzept soll Handlungssicherheit bieten und dabei helfen, im Falle einer notwendigen Intervention die erforderlichen Schritte einzuleiten. Dadurch werden nicht nur die Kinder und Jugendlichen geschützt, sondern auch die beteiligten Beschäftigten und Honorarkräfte, indem das Kinderschutzkonzept den transparenten und offenen Austausch mit dem Thema (sexuelle) Gewalt fördert.
Inwieweit in unserer Einrichtung ein Risiko besteht, dass mögliche Übergriffe von Mitarbeitenden, Honorarkräfte und Ehrenamtlichen selbst vorfallen und unbemerkt bleiben könnten, wird 1x jährlich mit einer Risikoanalyse eingeschätzt. Wir gehen davon aus, dass das Risiko bei uns sehr gering ist (siehe Anhang 1).
Welches Verhalten unsere Einrichtung für wünschenswert, für tolerabel und für inakzeptabel definiert, haben wir in einem gesonderten Dokument festgehalten (siehe Anhang 2). Sollte jemandem von uns entsprechend diesen Maßstäben unangemessenes Verhalten von Kolleg*innen auffallen, gilt es, dies unbedingt – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dritten (Sechs-Augen-Prinzip) – behutsam und offen anzusprechen. Den genauen Ablauf, wie auf solches Verhalten reagiert werden sollte, haben wir in Anhang 3 festgeschrieben.
Eine Kindeswohlgefährdung stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat dar. Sobald eine Anzeige gestellt wurde, sind die betreffenden Behörden / Institutionen verpflichtet zu ermitteln. Es sollte also nicht unüberlegt und vorschnell geurteilt werden. Informationen müssen diskret behandelt werden und dürfen nicht an Dritte (z.B. Medien) weitergegeben werden. Es ist wichtig, jeden Vorgang mit einem entsprechenden Protokoll intern schriftlich zu dokumentieren.
Sollte Beschäftigten auffallen, dass bei einem Kind „etwas nicht stimmt“, das Kindeswohl gefährdet sein könnte, kommt es auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den Schulen oder Kitas als Kooperationspartner sowie der Familie und der Jugendhilfe an. Oberste Priorität im Falle eines Verdachtes hat der Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen. Andeutungen oder Äußerungen, die einen vorgefallenen Missbrauch nahelegen, sollten in jedem Fall ernst genommen werden und Hilfe angeboten werden. Den genauen einzuhaltenden Ablauf im Falle eines Verdachts oder eines konkreten Vorkommnisses haben wir in einem gesonderten Dokument (siehe Anhang 4) geregelt. Bei jedem Verdacht muss die Geschäftsführung informiert werden.
(Gemäß der Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 8a und 72a SGB VIII) in der Fassung vom 11. 12. 2013)
(Angelehnt an: Der Paritätische: Arbeitshilfe Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen)
